Rechtsprechung
BGH, 25.10.1990 - III ZR 7/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Konkretisierung der Bauleitplanung bei der Anordnung und Einleitung eines Umlegungsverfahrens - Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Betriebs in die städtebauliche Umlegung - Zulässigkeit eines Umlegungsbeschlusses bei Bereitschaft zum Abschluss ...
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BauGB § 45 Abs. 2 § 47 Satz 2 § 52 Abs. 1, Abs. 2
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Umlegungsverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 30.11.1988 - 9 O (B) 8/88
- OLG Frankfurt, 17.07.1989 - 1 U (Baul) 1/89
- BGH, 25.10.1990 - III ZR 7/90
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.1987 - III ZR 29/86
Voraussetzungen einer Umlegung
Auszug aus BGH, 25.10.1990 - III ZR 7/90
Die Revision bezweifelt nicht, daß im Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens die Regelanforderungen, die nach der Rechtsprechung des Senats im Falle des sogenannten Parallelverfahrens nach § 45 Abs. 2 BauGB an die Konkretisierung der Bauleitplanung zu stellen sind (BGHZ 100, 148 [BGH 12.03.1987 - III ZR 29/86] ), im Streitfall erfüllt waren.Der Senat hat zwar in BGHZ 100, 148, 156 f [BGH 12.03.1987 - III ZR 29/86] solche erhöhten Anforderungen in einem Fall für geboten erachtet, in dem ein landwirtschaftlicher Betrieb derart in die städtebauliche Umlegung einbezogen werden sollte, daß bei Verwirklichung der Planung seine Fortführung unmöglich geworden wäre.
Zwar muß die Gemeinde von einer Umlegung absehen, wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer ihre Grundstücke auf privatrechtlicher Grundlage entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans selbst neugestalten können und wollen (Senatsurt. BGHZ 100, 148, 151 [BGH 12.03.1987 - III ZR 29/86] ; Kirchberg VBlBW 1986, 401, 406 m.w.Nachw.).
- BGH, 27.02.1967 - III ZR 58/66
Abschluss eines Pachtvertrages - Widerspruch gegen ein Verteilungsverzeichnis - …
Auszug aus BGH, 25.10.1990 - III ZR 7/90
Es liegt im Ermessen der Umlegungsstelle, das Umlegungsgebiet so zu begrenzen, daß eine zweckmäßige Durchführung des Umlegungsverfahrens gewährleistet ist (…Löhr a.a.O. Rn. 2; vgl. auch Senatsurt. v. 27. Februar 1967 - III ZR 58/66 - WM 1967, 637, 638).
- BGH, 26.06.1997 - III ZR 152/96
Rechtsnatur des Umlegungsverfahrens im Hinblick auf die betroffenen …
Hierdurch wird der Umlegungsstelle Ermessen eingeräumt (…Löhr in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB 5. Aufl. § 52 Rn. 2; vgl. Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1990 - III ZR 7/90 - BGHR BauGB § 52 Abs. 1 Begrenzung 1 und BauGB § 52 Abs. 2 Herausnahme 1). - OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 Wx 15/03
Anfechtung der Festlegung eines Plangebietes und der Entschließung der …
Der Hinweis auf das pflichtgemäße Ermessen macht nur Sinn, wenn dieses Ermessen auch in einem Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren zu überprüfen ist (vgl. zur Ermessensausübung gerade mit Blick auf den Einwand der Antragsteller BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1990, III ZR 7/90 - zitiert in Juris). - OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 102 U 5/21
Umlegungsbeschluss eines Umlegungsausschusses zu einem Bebauungsplan …
Die Beurteilung, welche Flächen zur zweckmäßigen Durchführung der Umlegung einzubeziehen sind, ist eine Ermessensentscheidung, die angesichts der Vielgestaltigkeit der verschiedenen Planungssituationen, der Eigentums- und Flächenverhältnisse, der Bodenwerte, der Lage der Flächen, der planerischen Zielsetzungen, aber auch der Auswirkungen einer Einbeziehung auf das wirtschaftliche Ergebnis der Umlegung, einen erheblichen Spielraum erfordert (…BGH NVwZ-RR 1998, 8, Juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 25.10.1990, AZ: III ZR 7/90, Juris Rn 9;… EZBK/Kalb/Külpmann, 142. EL Mai 2021, BauGB § 223 Rn. 3-3h). - OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 102 U 5/21
Unwirksamkeit eines Umlegungsbeschlusses wegen Aufhebung eines Bebauungsplans und …
Die Beurteilung, welche Flächen zur zweckmäßigen Durchführung der Umlegung einzubeziehen sind, ist eine Ermessensentscheidung, die angesichts der Vielgestaltigkeit der verschiedenen Planungssituationen, der Eigentums- und Flächenverhältnisse, der Bodenwerte, der Lage der Flächen, der planerischen Zielsetzungen, aber auch der Auswirkungen einer Einbeziehung auf das wirtschaftliche Ergebnis der Umlegung, einen erheblichen Spielraum erfordert (…BGH NVwZ-RR 1998, 8 , Juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 25.10.1990, AZ: III ZR 7/90, Juris Rn 9;… EZBK/Kalb/Külpmann, 142. EL Mai 2021, BauGB § 223 Rn. 3-3h). - LG Karlsruhe, 30.09.2015 - 16 O 7/14
Baulandsache: Zuteilung von Miteigentum an neu zu bildenden Grundstücken im …
Allerdings muss diese im Rahmen ihrer Ermessensausübung die wesentlichen Grundsätze des Umlegungsrechts beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.1990 - III ZR 7/90 -, juris, Rn. 9).